Grußwort
Herzlich willkommen beim Amtsgericht Goslar! Es freut uns, dass Sie unsere Homepage nutzen, um mit uns Kontakt aufzunehmen... mehr
Anfragen an das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen sind postalisch, per Telefax (05321/6850-242) oder per E-Mail (aggs-zevo@justiz.niedersachsen.de) möglich. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. mehr
Hier gelangen Sie zu den Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Goslar. mehr
Das Bundesministerium der Justiz und die Justizministerin der Länder entwickeln gemeinsam einen Online-Service für die Beratungshilfe. Auf der Webseite gibt es Informationen, einen Vorab-Check und die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen: www.service.justiz.de/beratungshilfe mehr
Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Alle Grundstückseigentümer*innen müssen - bis zum 31. Oktober 2022 - eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. mehr