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Neuer Online-Service für Beratungshilfe


Allgemeine Informationen zum Thema Beratungshilfe finden Sie in einer Broschüre des Bundesministeriums für Justiz (zur Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe - barrierefrei/barrierearm).


Auf der Internetseite „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht (Vorab-check Beratungshilfe).


Im Internetauftritt des Bundesministeriums für Justiz finden Sie eine barrierefreie bzw. barrierearme Fassung des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe (zum Internetauftritt des Bundesministeriums für Justiz).

Eine vom Land Nordrhein-Westfalen erstellte arabische Übersetzung sowie ein Online-Formular mit Ausfüllassistent in deutscher und arabischer Sprache zum Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie im dortigen Internetauftritt aufrufen (zum Internetauftritt der Justiz Nordrhein-Westfalenzum Internetauftritt der Justiz Nordrhein-Westfalen).

Es wird darauf hingewiesen, dass das in deutscher Sprache veröffentlichte Formular auszufüllen und einzureichen ist, da die Amtssprache gemäß § 184 Gerichtsverfassungsgesetz Deutsch ist.
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