Stellenausschreibung
Stellenausschreibung für eine Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst im Amtsgericht Goslar
Bei dem Amtsgericht Goslar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz für eine/einen
Justizangestellten (m/w/d) im Wachtmeisterdienst (Entgeltgruppe 4 TV-L)
zu besetzen.
Die Beschäftigungsmöglichkeit umfasst eine Vollzeitstelle und ist vorerst befristet auf ein Jahr ab Einstellung.
Aufgaben:
Tätigkeiten im Justizwachtmeisterdienst gemäß Justizwachtmeisterdienstordnung sind u.a. Sicherheits- und Ordnungsdienst, Vorführung von Gefangenen, Personenkontrolle mit Durchsuchungen, Akten- und Möbeltransporte, Postbearbeitung, Kopiertätigkeiten, Botengänge, Auskunftserteilung, Archivarbeiten, Aktenaussonderung, handwerkliche Aufgaben nach Weisung.
Einstellungsvoraussetzungen:
· Mindestens Hauptschulabschluss oder entsprechende Qualifikation.
· Berufliche Qualifikation:
o Abgeschlossene Berufsausbildung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
o oder eine in einem anderen Staat erworbene Berufsqualifikation, deren Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweis festgestellt wurde
o oder Ausübung einer für den Justizwachtmeisterdienst förderlichen Berufstätigkeit für den Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
· Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
· Für eine evtl. spätere Verbeamtung ist zu beachten, dass die für die Berufung in das Beamtenverhältnis festgelegten Vorgaben zur Staatsangehörigkeit erfüllt sein müssen: deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Abs.1 Nr.1 BeamtStG) Darüber hinaus sind bei einem dringenden dienstlichen Interesse Ausnahmen möglich, die vom Oberlandesgericht entschieden würden.
· Gewähr für das Einstehen für die freiheitlich demokratische Grundordnung (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG)
· Keine Eintragung im Bundeszentralregister (Abfrageform: § 30 Absatz 5 BZRG).
· Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
· Feststellung der Eignung für eine evtl. spätere Übernahme als Beamtin bzw. als Beamter durch eine amtsärztliche Untersuchung, sofern eine spätere Verbeamtung in Frage kommt. Der Befund des Amtsarztes müsste wie folgt lauten: Es ist anzunehmen, dass d. Untersuchte für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet ist. Der vorzeitige Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit ist aus denselben Gründen nicht zu erwarten.
· Nachweis der für die Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst erforderlichen körperlichen Leistungsfähigkeit:
o Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens oder durch Vorlage einer Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren jeweils einer Übung in den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination entsprechend den Anforderungen für das Deutsche Sportabzeichen nachzuweisen. Menschen mit Behinderungen können die körperliche Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung oder durch Vorlage einer Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren jeweils einer Übung in den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination entsprechend den Anforderungen für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung nachweisen. Der Nachweis darf bei Stellung des Antrags auf Zulassung zur Ausbildung nicht älter als zwei Jahre sein.
Qualifikationen:
· EDV-Grundkenntnisse (Windows, MS-Office)
· Arbeitszuverlässigkeit/Gewissenhaftigkeit
· Konflikt- und Problemlösefähigkeit
· Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
· Belastbarkeit und Stresstoleranz
· Teamfähigkeit
· Sicherheit im Umgang mit Menschen
· Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Fortbildung
· Flexibilität
· Einfühlungsvermögen
Ein Einsatz ist auch bei anderen Gerichten im Landgerichtsbezirk Braunschweig und im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig möglich.
Eine spätere Verlängerung des Arbeitsverhältnisses sowie die Verbeamtung sind nicht ausgeschlossen.
Die Landesjustizverwaltung Niedersachsen fördert aktiv die berufliche Gleichstellung der Geschlechter.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen gestanden haben.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung Bewerberverfahren verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Goslar unter „Wir über uns/Datenschutz“.
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen
· Tabellarischer Lebenslauf,
· Abschlusszeugnis der Hauptschule oder Zeugnis über einen entsprechenden Bildungsstand,
· Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung oder der förderlichen Tätigkeit,
· Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung)
senden Sie bitte zum Aktenzeichen 2730 AGGS-E bis zum 17.07.2026 an
Amtsgericht Goslar
Die Direktorin
Hoher Weg 9
38640 Goslar
oder per E-Mail: aggs-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
oder online im Karriereportal.
Ansprechpartnerin:
Frau Manuela Kok
Telefon: 05321/705-128
E-Mail: aggs-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
https://karriereobm.niedersachsen.de/obm/start.aspx?stelle_id=116772
