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Mediation im Gerichtsverfahren

Den Parteien eines Rechtsstreits wird seit Sommer 2007 beim Amtsgericht Goslar eine gerichtsinterne Mediation als zusätzliche innovative Konfliktlösungsmöglichkeit angeboten.

Was ist Mediation?

Für die Parteien bietet die Mediation die Chance einer besseren Streitbewältigung durch ein Vermittlungsgespräch unter Begleitung eines richterlichen Mediators. In diesem Gespräch erhalten sie die Möglichkeit, flexibel ihr Verfahren zu gestalten und ein breites Lösungsspektrum für ihren Konflikt zu entwickeln.

In der gerichtsinternen Mediation am Amtsgericht Goslar sind besonders ausgebildete Richterinnen und Richter als Mediatoren tätig. Die Mediation ist nach den Erfahrungen aus zahlreichen durchgeführten Mediationsgesprächen für alle Beteiligte, also Prozessparteien, Rechtsanwälte und richterliche Mediatoren außerordentlich positiv. In der weit überwiegenden Zahl von Verfahren, bei denen ein Mediationsgespräch stattfand, konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Welche Vorteile bietet die gerichtsinterne Mediation?

  • Es besteht die Möglichkeit, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen
  • Es können lange Verfahrensdauern durch mehrere Instanzen vermieden werden
  • Weitere Kostensteigerungen durch Einholung zeit- und kostenintensiver Sachverständigengutachten können verhindert werden
  • Anwälte und Parteien sparen Zeit, die sonst für Schriftwechsel und Besprechungen nötig wäre
  • Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden
  • Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten

Wie läuft das Mediationsverfahren am Amtsgericht Goslar ab?

Der richterliche Mediator wird als neutraler Vermittler ausschließlich in solchen Verfahren tätig, für die er nicht selbst als entscheidender Richter zuständig ist. Er bietet den Anwälten die Mediation an, die dieses Zusatzangebot freiwillig aufgreifen können. Wenn Kläger, Beklagte und deren Anwälte der Mediation zustimmen, kann kurzfristig (meist innerhalb von 4 Wochen) ein Termin vereinbart werden. Das streitige Gerichtsverfahren ruht für die Dauer der Mediation. Im Mediationstermin, der nach den bisherigen Erfahrungen etwa 1 - 3 Stunden in Anspruch nimmt, wird der Konflikt mit den beteiligten Parteien selbst und ihren Anwälten erörtert. Es werden interessengerechte Lösungen gesucht. Dabei wird auf freiwillige und eigenverantwortliche Beteiligung der Konfliktparteien Wert gelegt. Im Falle der Vereinbarung kann ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll mit Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgenommen und ein gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Der richterliche Mediator wird dafür von dem zuständigen Abteilungsrichter als ersuchter Richter für die Güteverhandlung analog § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO eingesetzt. Auf diese Weise ersparen sich Anwälte und Parteien einen weiteren Termin. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen durch die Mediation nicht.

Wie sind die Erfahrungen mit der Mediation in Goslar?

Die Mediation erlaubt es auch, neben Klägern und Beklagten weitere Personen einzubeziehen, die den Parteien wichtig sind. Ebenso liegt die Wahl der zu erörternden Themen bei den Parteien. Dadurch sind die Beteiligten des Mediationstermins nicht förmlich auf die Erörterung des engen Prozessstoffs beschränkt, sondern gelangen zu einer interessengerechten, eigenverantwortlich gefundenen Gesamtlösung ihres Konflikts.

In mehr als 90 % der Fälle, in denen ein Mediationsverfahren stattfindet, kam es zu einer Einigung der Konfliktparteien.


Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:

Amtsgericht Goslar
Hoher Weg 9
38640 Goslar
Telefon: 05321/705-130

aggs-poststelle@justiz.niedersachsen.de



Als Mediatorinnen ist zur Zeit tätig:

Richterin am Amtsgericht Letz


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