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Einschränkungen des Dienstbetriebs - Corona-Virus

3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher

Nachdem auf Grundlage der §§ 2, 3 der Nds. CoronaVO in Goslar seit dem 01.12.2021 die Warnstufe 2 gilt, gilt folgendes:

3-G Regelung für Besucherinnen und Besucher:

Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zum Gericht nur gestattet, wenn sie vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind (3G-Regelung).

Ein PCR-Test darf hierbei maximal 48 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Ein Nachweis ist bei Betreten des Gerichts vorzulegen.

Ausnahmen:

Für Personen, die auf richterliche Anordnung oder Ladung im Gericht erscheinen, und für Verfahrensbeteiligte, die an einem sie betreffenden Termin teilnehmen wollen, gilt diese 3-G-Regelung nicht, es sei denn, es wird eine entsprechende sitzungspolizeiliche Anordnung getroffen.

Von der Regelung ausgenommen sind außerdem Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

FFP2-Masken

Wir empfehlen Ihnen zu Ihrem Schutz das Tragen einer FFP2-Maske. Diese schützt im Gegensatz zu den OP-Masken auch den/die Träger/in selbst.

Wegen des Covid-19 (Corona)-Virus kann der normale Dienstbetrieb des Amtsgerichts Goslar ab dem 17.03.2020 leider nicht aufrechterhalten werden.

Wir bitten Sie, Ihre Angelegenheiten möglichst schriftlich einzureichen oder nicht eilbedürftige Angelegenheiten erst zu einem späteren Zeitpunkt persönlich im Gericht zu regeln. Eilbedürftige Anträge werden bearbeitet und können in den Briefkasten eingeworfen werden bzw. per Post übermittelt werden.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Wachtmeisterei im Eingangsbereich des Hauses I, Hoher Weg 9. Das Haus II, Kaiserbleek 8, bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Rechtsanwaltsfächer bleiben allerdings zugänglich.

Sollten Sie eine Ladung für Haus II erhalten haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Wachtmeisterei im Haus I.

Das Betreten des Hauses I ist grundsätzlich nur nach vorheriger Handdesinfektion möglich. Sollten Ihnen dieses aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, teilen Sie dieses bitte der Wachtmeisterei mit.

Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem Schutz.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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