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Corona Hinweise

Stand 01.02.2023


Aktuelle Corona Hinweise

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat die Absonderungsverordnung zum 01.02.2023 aufgehoben. Nach Ansicht des Landesgesundheitsamtes Niedersachsen hat das Corona-Virus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht. Auch die bundesweit einheitlichen Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz wurden nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 02.02.2023 vorzeitig aufgehoben. Diesen Schritt begründet der Bund mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem starken Rückgang der Zahl der Neuerkrankungen.

Deshalb bestehen auch beim Amtsgericht Goslar ab dem 01.02.2023 keine coronabedingten Einschränkungen mehr.

Auch wenn die Pandemie in eine Endemie übergegangen ist, besteht jedoch weiterhin ein hohes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Deshalb bleibt es wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen und die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, [Atemschutz-] Masken tragen, richtig Lüften) zu beachten (vgl. auch die Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
21.09.2023

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