Artikel-Informationen
erstellt am:
15.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
05.05.2022
Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, bleibt der Publikumsverkehr des Amtsgerichts wie folgt eingeschränkt.
Bitte reichen Sie alle Anliegen, die keine persönliche Rücksprache erfordern, schriftlich ein.
Ob ein Erscheinen im Gericht zwingend notwendig ist, können Sie unter 05321 705-0 telefonisch erfragen.
I. ZUTRITT ZUM GERICHTSGEBÄUDE
Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt.
Wer unter diese Zutrittsuntersagung fällt und zu einem Termin, ggf. auch als Vertreter, geladen ist, informiert bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.
II. PFLICHT ZUM TRAGEN EINER MEDIZINISCHEN MASKE
Aktuell besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, im Gerichtsgebäude medizinische Masken oder einen sonstigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.
III. VERHANDLUNGEN
Die Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen ist selbstverständlich gewährleistet. Personen, die an öffentlichen Sitzungen als Zuschauer teilnehmen wollen, werden aber gebeten zu prüfen, ob eine Teilnahme verzichtbar ist. Aufgrund der begrenzten Saalkapazitäten angesichts der einzuhaltenden Sicherheitsabstände ist die Anzahl für Besucherinnen und Besucher in öffentlichen Sitzungen derzeit begrenzt. Die Plätze werden nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.
In den Sitzungssälen entscheidet die Vorsitzende Richterin/ der Vorsitzende Richter nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes und dessen Standard (medizinische Maske oder Alltags-Maske).
IV. HYGIENEKONZEPT
Die Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz hat das Amtsgericht Helmstedt in einem Hygienekonzept konkretisiert. Dieses hat unter anderem folgende Inhalte und kann auf Anfrage eingesehen werden.
V. EINGESCHRÄNKTER SERVICE
Rechtssuchende werden weiterhin gebeten, alle Angelegenheiten möglichst schriftlich einzureichen oder nicht eilbedürftige Angelegenheiten erst zu einem späteren Zeitpunkt persönlich im Gericht zu regeln. Fragen Sie gerne im Zweifelsfall telefonisch unter 05321/705-0 nach, ob für das jeweilige Anliegen tatsächlich ein persönliches Erscheinen bei Gericht notwendig ist.
Das Haus II, Kaiserbleek 8, bleibt grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen, es sei denn, dass dort Sitzungen stattfinden.
Einzahlungen können derzeit vom Amtsgericht nicht in bar entgegengenommen werden. Es wird um Überweisung gebeten.
Für einzelne Abteilungen gilt Folgendes:
Nachlassabteilung
Rechtsantragstelle für Beratungshilfe
Zwangsversteigerung
Grundbuchauszüge und Grundbucheinsicht
Hinterlegung
Zahlstelle
VI. MERKBLATT UND SONSTIGE HINWEISE
Das Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des
Gerne können Sie sich bei weiteren Rückfragen auch an die Verwaltung des Amtsgerichts Goslar unter 05321 705-0 wenden.
Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem Schutz. Vielen Dank!
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
05.05.2022