Merkblatt Rechtliche Betreuungen - Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
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Hier finden Sie entsprechende Anträge und Benutzerhilfen: mehr
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Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und für die Vermögensauskünfte für das Bundesland Niedersachsen. mehr
Entsprechende Vorschriften finden Sie hier: mehr
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Für jede Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist ein gesonderter schriftlicher Löschungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Hierzu können Sie den unter Anträge/Benutzerhilfen hinterlegten Löschungsantrag nutzen. mehr
Anfragen an das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen sind postalisch, per Telefax (05321/6850-242) oder per E-Mail (aggs-zevo@justiz.niedersachsen.de) möglich. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. mehr
Kontakt:
Zentrales Vollstreckungsgericht Niedersachsen
Kaiserbleek 8
38640 Goslar
Tel.: 05321/68500
Fax: 05321/6850-242
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen erreichen Sie
montags - freitags telefonisch in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr.
Terminvereinbarungen sind nicht möglich, es besteht kein Publikumsverkehr!
Elektronischer Rechtsverkehr
Zur elektronischen Kommunikation in Rechtssachen nutzen Sie bitte ausschließlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder De-Mail.
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen ist unter den folgenden Adressen zu erreichen:
EGVP: govello-1273053182584-000216867
De-Mail: ag-goslar(at)egvp.de-mail.de
Sollten Sie nicht über einen Zugang zum EGVP oder zu De-Mail verfügen, ist zur rechtswirksamen Einreichung die Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Die Übersendung von Verfahrensanträgen oder Schriftsätzen per E-Mail ist nicht rechtswirksam.