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Zentrales Vollstreckungsgericht Niedersachsen

Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über das Zentrale Vollstreckungsgericht des Landes Niedersachsen.

Merkblatt Rechtliche Betreuungen - Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

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Anträge/Leitfaden Behördenregistrierung

Hier finden Sie entsprechende Anträge und Benutzerhilfen: mehr

Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und für die Vermögensauskünfte für das Bundesland Niedersachsen. mehr

Gesetze/Verordnungen/Kosten

Entsprechende Vorschriften finden Sie hier: mehr

Kontakt

Anfragen an das Zentrale Vollstreckungsgericht sind postalisch, per Telefax (05321-6850-242) oder per E-Mail (aggs-zevo@justiz.niedersachsen.de) möglich. mehr

Löschung und vorzeitige Löschung

Für jede Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist ein gesonderter schriftlicher Löschungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Hierzu können Sie den unter Anträge/Benutzerhilfen hinterlegten Löschungsantrag nutzen. mehr

Zentrales Vollstreckungsgericht Goslar Bildrechte: Amtsgericht Goslar

Zentrales Vollstreckungsgericht Niedersachsen

Anfragen an das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen sind postalisch, per Telefax (05321/6850-242) oder per E-Mail (aggs-zevo@justiz.niedersachsen.de) möglich. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. mehr

Kontakt:

Zentrales Vollstreckungsgericht Niedersachsen
Kaiserbleek 8
38640 Goslar
Tel.: 05321/68500
Fax: 05321/6850-242

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen erreichen Sie
montags - freitags telefonisch in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr.

Terminvereinbarungen sind nicht möglich, es besteht kein Publikumsverkehr!

Elektronischer Rechtsverkehr

Zur elektronischen Kommunikation in Rechtssachen nutzen Sie bitte ausschließlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen ist unter den folgenden Adressen zu erreichen:

EGVP: govello-1273053182584-000216867

Sollten Sie nicht über einen Zugang zum EGVP verfügen, ist zur rechtswirksamen Einreichung die Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Die Übersendung von Verfahrensanträgen oder Schriftsätzen per E-Mail ist nicht rechtswirksam.

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