Merkblatt Rechtliche Betreuungen - Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
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Hier finden Sie entsprechende Anträge und Benutzerhilfen: mehr
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Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und für die Vermögensauskünfte für das Bundesland Niedersachsen. mehr
Entsprechende Vorschriften finden Sie hier: mehr
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Für jede Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist ein gesonderter schriftlicher Löschungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Hierzu können Sie den unter Anträge/Benutzerhilfen hinterlegten Löschungsantrag nutzen. mehr
Anfragen an das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen sind postalisch, per Telefax (05321/6850-242) oder per E-Mail (aggs-zevo@justiz.niedersachsen.de) möglich. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. mehr
Kontakt:
Zentrales Vollstreckungsgericht Niedersachsen
Kaiserbleek 8
38640 Goslar
Tel.: 05321/68500
Fax: 05321/6850-242
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen erreichen Sie
montags - freitags telefonisch in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr.
Terminvereinbarungen sind nicht möglich, es besteht kein Publikumsverkehr!
Elektronischer Rechtsverkehr
Zur elektronischen Kommunikation in Rechtssachen nutzen Sie bitte ausschließlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen ist unter den folgenden Adressen zu erreichen:
EGVP: govello-1273053182584-000216867
Sollten Sie nicht über einen Zugang zum EGVP verfügen, ist zur rechtswirksamen Einreichung die Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Die Übersendung von Verfahrensanträgen oder Schriftsätzen per E-Mail ist nicht rechtswirksam.