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Schriftformwahrende Übermittlung an das Gericht

Zum 01.01.2022 treten Änderungen in den Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit professionellen Einreichern in Kraft!


Schriftformwahrende Übermittlung an das Gericht

Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht über den allgemeinen E-Mailverkehr möglich. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam elektronisch nur über die besonderen Postfächer beA, beN oder beBPO sowie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommuniziert werden. Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur dafür zertifizierten Nutzern erlaubt, in der Regel professionellen Anwendern (Behörden, Rechtsanwälte und Notare, etc.).

Eine rechtswirksame Übermittlung per einfacher E-Mail bleibt weiterhin unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig eine rechtlich wirksame Übertragung postalisch oder per Telefax möglich ist. Der E-Mail Kommunikationsweg und das Kontaktformular stehen ausschließlich für informelle Anfragen zur Verfügung.


Das hiesige Grundbuchamt nimmt noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der .

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Mein Justizpostfach - kostenfreies Postfach zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz
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„Mein Justizpostfach“ ist über diese Internetseite erreichbar:

https://mein-justizpostfach.bund.de

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