Niedersachsen klar Logo

Barrierefreiheit

In den Gebäuden Haus I (Hoher Weg 9) und Haus II (Kaiserbleek 8) kann jede Etage über einen Aufzug erreicht werden. Im Bedarfsfall wird zur Sicherstellung eines uneingeschränkten Zugangs um rechtzeitige Mitteilung gebeten, dass eine barrierefreie Zuwegung erforderlich ist.


Der Nachtbriefkasten befindet sich links vom Haupteingang Haus I, Hoher Weg 9.


Weitere allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten Sie auf der Seite des Landesjustizportal.



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln