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Hinweis Umstellung eAkte

Einführung der elektronischen Akte in der Justiz


Digitalisierung der Justiz: Wir stellen unsere Verfahren auf die E-Akte um

Das Amtsgericht Goslar stellt seine Verfahrensabläufe auf die elektronische Akte um.

Ab 1. Januar 2026 müssen alle Gerichte in Deutschland ihre Akten digital führen. Die elektronische Akte ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer digitalen Justiz. Auch wenn es in der Umstellungsphase zu Verzögerungen kommen kann, arbeiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Goslar mit großem Einsatz an der Digitalisierung der Justiz.

Nachdem Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen und Behörden schon längere Zeit mit den Gerichten ausschließlich elektronisch kommunizieren dürfen, gibt es seit Oktober 2023 diese Möglichkeit mit „Mein Justizpostfach“ nun auch für Bürgerinnen und Bürger. Alle Sachverständigen, Gutachterinnen und Gutachter, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, Unternehmen, Verbände etc. können dieselben Wege wie die Bürgerinnen und Bürger nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Mein Justizpostfach | Startseite

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

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