Hinweis für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundstücksreform
Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Alle Grundstückseigentümer*innen müssen - bis zum 31. Oktober 2022 - eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. mehr