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Hinweis für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Alle Grundstückseigentümer*innen müssen - bis zum 31. Oktober 2022 - eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. Dazu erhalten Sie im Mai/Juni 2022 von Ihrem Finanzamt ein Informationsschreiben.

Das Amtsgericht Goslar weist darauf hin, dass für die Grundsteuererklärung keine (kostenpflichtigen) Grundbuchauszüge benötigt werden.

Alle grundstücksbezogenen Angaben, bis auf die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk, welche für die Steuererklärung benötigt werden, sind in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de abrufbar. Die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk finden Sie auf früheren Eintragungsmitteilungen des Amtsgerichts Goslar (notfalls können Sie diese Angaben hier telefonisch erfragen).

Weitere Informationen zur der Grundsteuerreform und zur Nutzung des Grundsteuer-Viewers finden Sie auf der Seite des .


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